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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #2  
Alt 23.04.2007, 15:46
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Da sollte sich wohl mal einer aus dem Schiedsgericht hier melden denn auch ich habe mich gewundert. Eine Ermahnung wegen Falschnotation gibt es in unserem Regelwerk nicht, wenn der jenige der Falschnotation überführt wurde gibt es nur die Möglichkeit der Strafpunkte.

Auszug aus dem DMV-Handbuch

6. Strafen für Verstöße gegen die Spielprotokollführung

1. Verstöße gegen die Bestimmungen über die Spielprotokollführung ziehen folgende Strafen
nach sich:

Verwarnung für alle Beteiligten (Spieler und Protokollführer), zusätzlich 1-10 Strafpunkte
für den betroffenen Spieler. Zuviel notierte Punkte sind auf diese Strafpunkte anzurechnen.

2. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen über die Spielprotokollführung sind 4 Fälle zu unterscheiden:
1. Ein falsch eingetragenes Bahnergebnis wird erst bemerkt, wenn in dem betreffenden
Spielprotokoll ein weiteres Bahnergebnis dieses Spielers notiert ist.In diesem Falle sind die Strafpunkte so zu bemessen, dass ein Punkt mehr als das erzielte
Ergebnis in Anrechnung kommt. Notfalls ist die eingetragene Zahl zu reduzieren
(wenn mehr als ein Punkt zuviel notiert wurde; einzige Ausnahme für eine Eintragungsänderung
nach bereits wie oben erwähnt erfolgten weiteren Eintragungen).
2. Ein falsch eingetragenes Bahnergebnis wird durch den Spieler bemerkt, aber nicht
beanstandet (geschieht wohl ausschließlich bei zuwenig angeschriebenen Punkten)
und diese Tatsache lässt sich einwandfrei nachweisen. Dann erhält der Spieler 10
Strafpunkte.
Achtung: Die Duldung durch den Spieler muss nachgewiesen werden.
3. Es stellt sich heraus, dass ein Bahnergebnis zuwenig notiert ist. Der betreffende Spieler
erhält für die fehlende Bahn 7 Punkte, die im übrig bleibenden Feld zu notieren
sind. Der für die Notation im Spielprotokoll verantwortliche Spieler wird mit 4 Strafpunkten
belegt.
Ausnahme: Eine vergessene Eintragung an Bahn 18 kann, nach Abgabe des Protokolls
bei der Turnierleitung, nachgetragen werden, wenn der Spieler das Protokoll
noch nicht unterschrieben bzw. abgezeichnet hat und sich außerdem das Ergebnis
einwandfrei durch die betreffende Spielergruppe rekonstruieren lässt.
4. Ein Bahnergebnis wird geändert, aber nicht abgezeichnet. Der betroffene Spieler erhält
einen Strafpunkt, bei nachgewiesener Änderung durch den Spieler selbst ist dieser
zu disqualifizieren. Zusätzlich sind der Spieler und der Protokollführer zu verwarnen.
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