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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #9  
Alt 30.03.2007, 16:18
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Also ich sehe das wie hier fast alle, wenn der Landessportwart nicht im Schiedsgericht war ist er gar nicht dazu berechtigt Strafen zu verhängen und schon gar nicht Tage später.
Laut Regelwerk kann nur das Schiedsgericht Strafen verhängen und das auch nur bis 30 min. nach Beendigung des Turniers solange ist das Schiedsgericht meines Wissens nach im Amt.
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