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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #11  
Alt 21.11.2011, 14:35
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .
Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-) .
Du irrst leider erneut:
Atemalkotests sind rechtlich nicht bindend, noch nicht mal Im Straßenverkehr, zeigt das Ding über dem Grenzwert an, gehts zur Blutentnahme, genauso wäre das im Minigolf auch --> nochmal die Frage wer soll das bezahlen (immer Arzt anwesend für solche Fälle oder sofortige Fahrt zum Arzt mit begleit-person, von den Analysekosten mal ganz zu schweigen. ca 25 Euro je Probe auf der der DMV sitzen bleiben würde wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert ist. Weitere zivilrechtlich durchsetzbare Forderungen an den Schiedrichter und/oder den Verband sind auch nicht auszuschließen. Das ist das gleiche wenn Dir ein Schiri bei 15 Grad und Sonne verbieten würde Wetterkleidung zu tragen, das ist auch nicht durchführbar. Ziehst Du sie aus erkältest Dich kannst Du den Schiri persönich haftbar machen, das traut sich keiner

Ach übrigens ein geeigneter Alcotester z.B von Dräger kostet 600-700 Euro zzgl. 45 Euro für 100 Mundstücke und jeder Schiedsrichter müßte dann in der Anwendung dieses Gerätes geschult werden.

Somit wirst auch Du einsehen müssen, daß das nicht durchführbar ist da es schon den finanziellen Rahmen des DMV sprengen würde.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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