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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #11  
Alt 16.12.2010, 21:58
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Mich würde (noch zusätzlich) interessieren, welche Landesverbände der Stiftungsgründung zugestimmt haben, ob diese Verbände ordnungsgemäß bei der Versammlung vertreten waren und ob die Vertreter dieser Verbände anhand der nicht unerheblichen Summe von 25.000,00 EUR gemäß ihren Satzungen überhaupt dazu berechtigt waren, für ihren Verband ohne entsprechende Beschlussfassung ihres Verbandes abzustimmen.

Ferner wäre es interessant zu wissen, ob die Versammlungsteilnehmer über die wirtschaftliche Lage des DMV informiert wurden, ob es sich also der Verband überhaupt leisten kann, einen solchen Betrag in eine Stiftung überzuleiten, welche Rücklage hat der DMV denn jetzt noch?

Ist über die Frage nachgedacht worden, dass der Bund möglicherweise zum Teil Fördergelder streicht, weil sich der DMV um das gestiftete Kapital (nur zum Zwcke der Steuerersprnis) entreichert hat? Oder werden die Fördergelder unabhängig von der finanziellen Lage eines Verbandes bewilligt? Die letzte Frage könnte sicherlich durch die in diesem Forum aktiven Präsidiumsmitglieder beantwortet werden.

Letzte Frage: Nimmt der NBV die Entscheidung hin oder erwägt er hiergegen rechtliche Schritte?
Meines Wissens waren von den 13 LV`s bis auf Schleswig Holstein, Hamburg, Bremen Niedersachsen und Saarland 9 Verbände anwesend. Der NBV hat mit Nein gestimmt, die Würtemberger haben sich enthalten. Ob die LV`s überhaupt einen solchen Beschluß fassen durften, müßte sich durch das Studium deren Satzungen klären lassen.

Über die finanzielle Lage des Verbandes lag nur ein mündlicher Bericht, wie ich hörte vom Präsidenten, vor. Endgültige Zahlen gibt es auch heute noch nicht.

Der 3. Absatz kann nur vom Präsidium des DMV beantwortet werden.

Die letzte Frage habe ich aufgegriffen und an das NBV-Präsidium weitergeleitet. Für Interessant halte ich auch die Frage, ob ich nicht auch als einfaches Mitglied eines Vereins den Vorgang gerichtlich prüfen lassen kann. Hier habe ich schon einen befreundeten Anwalt angesprochen. Leider habe ich hierzu noch keine Antwort.
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