Rote Karte
Aus dem Handbuch Internationale Spielregeln:
(7)
Eine Disqualifikation mit 5 Strafpunkten (D+5) kann für jede Art eines schweren Verstoßes verhängt werden, auch wenn
der Spieler zuvor keine andere Strafe erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler während des Turniers bereits eine Verwarnung mit zwei Strafpunkten (V+2) erhalten hat,
b) der Spieler trotz bestehender Sperre am Turnier teilgenommen hat,
c) der Spieler als Protokollführer vorsätzlich falsche Eintragungen im Spielprotokoll vorgenommen kann und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Spieler Änderungen in seinem Spielprotokoll ohne erforderliche Abzeichnung vorgenommen hat und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
e) der Spieler Mitglieder des Schiedsgerichts, der Jury oder der Turnierleitung, oder Verbandsfunktionäre beleidigt
hat,
f)
der Spieler Tätlichkeiten jeder Art begeht,
g) der Spieler ein Turnier ohne Begründung und/oder ohne Genehmigung des Oberschiedsrichters abbricht,
h) der Spieler während des Turniers auf der Anlage raucht, oder alkoholische Getränke oder Drogen konsumiert oder
mitführt.
(8)
Ein disqualifizierter Spieler muss die Turnieranlage unverzüglich verlassen.
(9)
Jede Disqualifikation zieht in jedem Fall eine Sperre für den betreffenden Spieler nach sich. Die Sperre beträgt in der
Regel vier Wochen. Die Sperre beginnt einen Tag nach dem letzten Turniertag. Für bestimmte Fälle sind längere Sperren
vorgesehen:
a) 8 Wochen für Spielen trotz bestehender Sperre
b) 8 Wochen für beleidigende Äußerungen gegenüber Schiedsrichtern, Mitgliedern der Jury, Turnier- oder Verbandsfunktionäre
c) 3 Monate für vorsätzlich falsche Eintragungen als Protokollführer (zweifelsfrei nachgewiesen)
d) 6 Monate für den Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken oder für Rauchen während des Turniers
e) 1 Jahr für Tätlichkeiten aller Art
f) Sperren für jede Art von Doping sind in Übereinstimmung mit dem geltenden WADA-Code und der WMF-Anti-
Doping-Ordnung festzulegen.
(10)
Eine Strafe, die mit einer Sperre verbunden ist, ist dem zuständigen WMF-Aktivmitglied und dem Verein des Spielers
mitzuteilen und zu veröffentlichen. Die Turnierleitung einer internationalen Meisterschaft und das für den Turnierort zuständige
WMF-Aktivmitglied haben den WMF-Sportdirektor zu informieren.