Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 06.02.2019, 11:29
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
Standard

Als Punkt 8 der Ausschreibung für die überregionalen Ligen formuliert wurde, ist wohl nicht bedacht worden, daß es die grundsätzliche Regel zum Ersatzspieler in der Sportordnung gibt.

Offensichtlich war die Überzeugung, daß die Aufstellung eines Ersatzspieler extra erwähnt werden muß (siehe Formulierung zur 1. Bundesliga) und falls es keinen geben soll, man nichts dazu zu schreiben braucht (2. und 3. Bundesliga). Genau das Gegenteil ist aber richtig.
Mit Zitat antworten