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Alt 03.01.2009, 22:28
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Lenny Lenny ist offline
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Registriert seit: 05.12.2006
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Zitat von wate Beitrag anzeigen
Auf solch eine Rechtsordnung, die es umgekehrt zuläßt, dass ein Terrorist und mehrfacher Mörder Christian Klar aus dem Knast kommt, ohne jegliche Reue gezeigt zu haben, geschweige denn, den Mörder von Hanns-Martin Schleyer zu benennen, kann ich pfeifen.
Dass Christian Klar als lebenslänglich Verurteilter wie jeder andere mit dieser Strafe nach der festgelegten Strafe entlassen wird, ist in unserer Rechtsordnung so festgelegt. Bei der Bemessung der Strafe konnte seinerzeit nicht ermessen werden, ob der Kerl irgendwann Reue zeigt oder nicht. Das würde vielleicht das Gewissen von manchem beruhigen, aber für die Haftentlassung ist das unbedeutend. Wir müssen wohl nicht davon ausgehen, dass er gleich wieder die nächste Geiselnahme startet oder ähnliches. Und reuelose Straftäter ist letztlich ein generelles Problem, das wenig geeignet ist, unser Rechtssystem in Frage zu stellen (es in Frage zu stellen kann aber durchaus an anderen Punkten absolut legitim erfolgen). Auch Klärung offener Fragen seiner Straftaten ändert letztlich an dem Sachverhalt der Haftentlassung nichts. Ändern liesse sich das nur durch Ändern der Gesetze, das hat aber mit der Person dann nur noch sekundär zu tun (ohne da jetzt irgendwas verharmlosen zu wollen).
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