Zitat:
Zitat von BvB
Wo findest Du denn die Genehmigung für die beiden von Dir genannten Punkte, das war schon immer verboten.
Wobei, zwischen verboten und sich daran halten dann doch Welten liegen
Alte Fassung:
"Es ist dem Spieler grundsätzlich nicht erlaubt, sich von seiner Spielergruppe zu entfernen. Ist ein Entfernen von der Spielergruppe aus besonderen Gründen erforderlich, ist dies nur mit Erlaubnis eines Schiedsrichters zulässig."
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Mal zwei Aussagen zusammen gefasst. In der von Dir zitierten "alten Fassung" ist ein "besonderer Grund" ein Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum ist nun eindeutig nicht mehr gegeben, zumindest für mich.