Thema: ebay
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Alt 26.11.2017, 10:09
Fozzy220 Fozzy220 ist offline
Frischling
 
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Grundsätzlich verstehe ich die gern geführte steuerliche Diskussion. Im wesentlichen kommt es dabei aber wohl auf den Umfang der Verkaufstätigkeit an. Bezieht der Verkäufer die Bälle nicht vom Hersteller selbst und spielt er selbst ebenfalls aktiv Minigolf, wird die Gewinnspanne verrechnet mit den eigenen Betriebsausgaben m.E. in den seltensten Fällen zu einer Gewinnerzielungsabsicht führen. Die Finanzverwaltung nennt so was auch eine temporäre Überprüfung der steuerlichen Form von Liebhaberei und wird in solchen Fällen die ersten Jahre die erklärten Gewinne (oder natürlich auch Verluste) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagen. Es sollte somit jeder anhand der tatsächlichen Verkäufertätigkeit für sich entscheiden können, ob er den gewerblichen oder den privaten "Weg" einschlägt... Persönlich habe ich schon einigen (neidischen ?) Minigolfern geraten, eine steuerliche Anzeige gegen mich in Erwägung zu ziehen !
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Verwandle große Schwierigkeiten in kleine und kleine in gar keine...
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