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Alt 21.03.2022, 08:10
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat
"Was der Gesetzgeber vorgibt, ist mir in diesem Fall völlig egal."

Das ist der Punkt, Walter, in dem sich entscheidet, ob ich mit meiner Meinung, die mir privat
zusteht, egal welchem Antrieb sie folgt, mich auf dem Boden der von mir angeführten regel-
basierten Gemeinschaft bewege (diese Regeln geben wie bereits von mir erwähnt die gewählten
Volksvertreter vor) oder ob ich meine davon abweichende Meinung über diese demokratischen
Prinzipien stelle und nur diese gelten lassen will.
Das hat nichts mit Wissenschaft zu tun und auch nichts mit Begriffen wie Solidarität oder
asozialem Verhalten.

Bei allem, was unsere Regierungen in der diffusen Lage (denn es ist eben nicht so einfach und
klar, wie Du es darzustellen versuchst) falsch gemacht haben oder nicht, sollte man sich
wenigstens an die Richtschnur der gesetzlichen Vorgaben halten, ob sie einem passen oder
nicht.


Und ganz im Gegensatz zu Deiner Auffassung bin ich der Meinung, das wäre im übrigen
eine rechtliche Frage und nicht von Deiner oder meiner Meinung abhängig, daß es eben nicht der freien Verfügung eines Sportverbandes unterliegt, von einer Landesregierung in eine Verordnung gefaßte Zugangsregelungen für Sportbetrieb in eigene, nicht damit deckungsgleiche Regularien
umzuformen.
Wenn dem so wäre, könnte ein Landessportverband genausogut bei 3G-Regelung in RLP einfach
bestimmen, daß bei verbandsinternen Turnieren überhaupt keine Zugangsbeschränkungen
gemacht werden, denn dies hängt nur von den persönlichen Auffassungen der handelnden
Funktionäre ab.

Alleine die Unterscheidung, wer "dauerhaft" und wer "für 3 Monate" von der Testpflicht von 2G+
in Rheinland-Pfalz ausgenommen ist, wird m.E. für die vor Ort tätigen Funktionäre nicht möglich
sein. In den Durchführungsbestimmungen des MRP wird diese Unterscheidung nicht gemacht.
Somit werden nicht nur, wie von Dir gerne gesehen, Ungeimpfte ausgeschlossen, sondern
auch z.B. diejenigen Genesenen oder 2x Geimpften, die innerhalb der 3-Monats-Frist liegen und
dies aufgrund unzureichender Vorgaben bzw. Fähigkeiten der vor Ort Handelnden nicht klären
können.
Man sollte immer vorsichtig sein, wenn man eine Bazooka rausholt, ob man damit nicht neben
den Paria auch diejenigen trifft, die versuchen alles "richtig" zu machen.


Vielleicht muß ich mich ganz zum Schluß noch dafür entschuldigen, daß ich gestern unter 3G-
Regeln auf dem Platz trainierte, den auch von der 2G+-Regelung betroffene MRPler für ihr nächste Woche stattfindendes Turnier zum Training nutzten (wie auch hunderte Besucher, die
keiner 2G+-Regelung unterliegen).

Du kannst Dir auch mal die Frage stellen, ob die eigenen Regelungen eines Sportverbandes
auch gelten sollen, wenn wie z.B. nächste Woche der HBV in Schriesheim (Baden-Württemberg)
die Jugendrangliste ausführt...
Wenn der HBV keine Zugangsbeschränkungen macht, gilt dann für eine solche Rangliste in
BaWü kein 3G ?

Scheinbar sind Rechtsfragen nicht mehr von Belang, wenn politisch überhitzte Themen in den
Bereich der Moralität überführt wurden.

Spätestens, wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht an der Durchführung scheitert, wenn die
Impfpflicht für die krititsche Infrastruktur nicht kommt und in der Folge die allgemeine Impfpflicht
krachend an fehlenden Mehrheiten scheitert, dann sollten einige von ihrem hohen Roß der
"das wäre alles nicht so, wenn..." herunterkommen. Denn das sind auch nur Vermutungen aufgrund von allgemeinen Annahmen (cherrypicking Wissenschaft ist Wissenschaft für Aktivisten
und Dumme).

Wenn wider Erwarten eine allgemeine Impfpflicht, egal ob dann durchführbar oder nicht, mit
einer Mehrheit im Bundestag beschlossen wird, dann kann ich dies trotz einiger harter Bedenken
akzeptieren - ich kacke nicht auf Gesetze und Verordnungen. Das ist der Unterschied.

Da ich noch nicht einmal in eine Diskussion einsteigen wollte, lasse ich die übrigen 8000 Wörter
weg, die ich noch hinzufügen könnte.

Geändert von RALF N. BALLARTIST (21.03.2022 um 08:27 Uhr).
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