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Alt 13.04.2016, 16:38
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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1) Ein türkischer Despot sollte kein Recht haben hier Strafantrag gegen Bundesbürger zu stellen, zumal er selbst zu lebenslangen Politikverbot verurteilt wurde, was dort heute niemanden mehr interessiert

(Im April 1998 wurde Erdoğan vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakır wegen Missbrauchs der Grundrechte und -freiheiten gemäß Artikel 14 der türkischen Verfassung nach Artikel 312/2 des damaligen türkischen Strafgesetzbuches (Aufstachelung zur Feindschaft auf Grund von Klasse, Rasse, Religion, Sekte oder regionalen Unterschieden) zu zehn Monaten Gefängnis und lebenslangem Politikverbot verurteilt.)

2) wie kann ein Deutscher Anwalt den vertreten, das ist doch krank, den sollte man mit Berufsverbot belegen.
3) sicher war das Gedicht teilweise etwas unter dem guten Geschmack, hat aber den Kern vieler Sachen getroffen. Aber ist mal wieder typisch, gehts gegen Muslime, gibts von denen einen Affenaufstand
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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