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Alt 31.03.2015, 07:05
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat von wate Beitrag anzeigen
Sie werden nach ihrer Einstellungsuntersuchung nicht mehr psychologisch untersucht.
Das stimmt so nicht!! Nur gibt es eine ärztliche Schweigepflicht, der Co-Pilot war ja krank geschrieben und das nur nicht weiter geleitet. Schlimm finde ich nur, daß der Mann wegen psychischen Problemen seine Pilotenausbildung länger unterbrechen mußte und dennoch Verkehrspilot werden durfte. Nur weil ein ein Arzt ihm Genesung bescheinigt hat. Das ist wie bei Sexualstraftätern die auch nach Jahren der Unauffälligkeit als geheilt entlassen werden, und dann nach kurzer Zeit wieder rückfällig werden.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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