Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
...dazu möchte ich gerne sagen, daß es eindeutige Regeln gibt, nach denen Zuschauern das Betreten der Turnieranlage (vereinfacht ausgedrückt "die Bahnen und dazwischen") GANZ EINDEUTIG NICHT GESTATTET IST.
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Ich weiß nicht, aus welchem Jahrhundert dein Wissen stammt, aber diese Aussage ist GANZ EINDEUTIG FALSCH (um mal deine überflüssige Großschreibung zu verwenden...)
Es obliegt dem Schiedsgericht oder der Jury festzulegen, inwieweit eine Anlage für Zuschauer freigegeben wird. Das kann ganz sein, oder durch deutliche Abgrenzung eines markierten Zuschauerbereichs. Und natürlich kann sie auch mal ganz gesperrt werden, wenn es die räumlichen Gegebenheiten erfordern. Aber der Regelfall soll eigentlich sein, dass Zuschauer auf der Anlage zugelassen werden.
Ansonsten hat Brunsbert bereits alles zu deinem merkwürdigen Kommentar geschrieben.