Einzelnen Beitrag anzeigen
  #137  
Alt 16.05.2021, 10:30
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 188
Standard

Und dann gibt es auch noch Städte und Landkreise, die sich auf § 28b (1) 3. (Öffnung von Freizeiteinrichtungen) berufen und daher den Betrieb von Minigolfanlagen weiterhin generell (auch für Spieler mit gültigem Schnelltest) untersagen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.
Ich denke, inzwischen blickt niemand mehr durch und jeder macht was er will. Je mehr Regelungen es gibt, desto schlimmer wird es.
Mit Zitat antworten