Zitat:
Zitat von MAXX
Das kann ich verstehen, dass du das nicht verstehen kannst, denn du hast einiges andere auch nicht verstanden.
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Ich glaube nicht, daß dir diese Beurteilung zusteht:
Zitat:
Zitat von MAXX
Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...."
Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird.
Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit .......
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Das meiste davon ist mir bekannt, vielleicht nicht in allen Details, aber immerhin...
Ich war nur nicht gewillt, in aller Ausführlichkeit mit sämtlichen "Wenn und Aber", "Falls", "es könnte doch" und "vielleicht auch nicht" einen Roman zu schreiben. Ich wollte ganz einfach, aus der Sicht eines Menschen,der diese Aktionen miterlebt hat, meine Meinung schreiben, und zwar in Kurzform