Thema: SpVV 2012
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  #63  
Alt 19.01.2012, 23:13
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
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Zitat von opc Beitrag anzeigen
ok ich gebe mich geschlagen, gebe aber zu bedenken, dass ich ein behördenmitarbeiter bin, für den soll-Bestimmungen ja grundsätzlich wie muss-Bestimmungen zu behandeln sind ;-)
Aber eben nur grundsätzlich, du sagst es ja selber. Grundsätzlich heißt im Rechtsdeutsch "eigentlich schon, aber nicht immer" bzw. "nicht in wirklich jedem einzelnen Fall, wenn es gegen die Vernunft ist". Die "Soll"-Regelung ist hier zu begrüßen, damit nicht jedes Pokalturnier in eine bizarre Kartenspielerei ausartet. Denn wenn man die Karten schon hat, will man sie ja auch mal ausprobieren, gelle?

M. E. sollte man das englische "should" statt mit "sollte" besser mit "soll" übersetzen, denn es gibt im deutschen Recht zwar Kann-, Soll- und Muss-Regeln, wie richtig angemerkt wurde, aber keine Sollte-Regeln. Dass im englischen Original "should" und nicht "shall" steht, tut nichts zur Sache, im Englischen wird "should" und "shall" in der Bedeutung "sollen" munter durcheinandergeworfen.
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