In NRW dürfen ab Samstag auch wieder negativ getestete Nichtsportler spielen.
Coronaschutzverordnung NRW vom 12. Mai 2021, gültig ab 15. Mai 2021:
§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
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