Die Fragen sind ja mit dem letzten Satz eigentlich schon beantwortet. Wenn im Regelwerk zu den Abmessungen der Schutzeinrichtungen tatsächlich nichts steht, dann bedeutet das, daß sie beliebig klein/niedrig sein dürfen...
Soweit von Seiten der WMF -- bestimmt gibt es aber (in Deutschland) irgendwelche Bestimmungen, die die Anforderungen an Sicherheit bei Freizeitanlagen regeln.