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Alt 04.09.2019, 10:44
tg tg ist offline
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Zitat:
Zitat von Game`N Fun Beitrag anzeigen
Laut Sportordnung muss eine Anlage mind. 1 Woche vor Turnierbeginn zum Training fertiggestellt sein.
Wo soll das stehen, bzw. in welcher Fassung der Sportordnung?

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
DankeThomas, ich wollte es gerade schreiben, 2 Wochen vor dem Turnier heißt nur das zu diesem zeitpunkt die Anlage in einem Turnier gerechten Zustand sein muß und Mängel beseitigt ein sollen und wie Alex bereits schrieb nichts mehr geändert werden darf. das Training muß in der Woche vor dem Turnier möglich sein, […]
In der Generalausschreibung der überregionalen Ligen steht der Satz „Die Sportanlage ist spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Punktspiel zum Training fertig zu stellen.“ – also bis auf die Frist die gleiche Formulierung, die Game`N Fun genannt hat. Warum meinst du, daß es für die Trainingsbedingungen einen Unterschied gibt zwischen der letzten und der vorletzten Wochen vor einem Punktspiel?
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