Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 22.08.2019, 11:21
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
Standard

Da kommt eine ganz schön lange Einleitung vor den Ergebnissen…

Zitat:
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und der unbeständigen Witterungslage hat die Jury beschlossen, dass die Mannschaftsspieler am Donnerstag, 22.08.2019 um 08:00 Uhr im Massenstart starten. Startgruppe 1 beginnt an Bahn 18, Startgruppe 2 beginnt an Bahn 17 usw..

Die vom Massenstart betroffenen Startgruppen beginnen zunächst die 3. Runde und starten nach der Pause in die 1. Runde, die dann komplett gespielt wird. Die 3. Runde wird dann nach zwei vollständig gespielten Runden komplettiert.

Eine Einspielzeit wird nicht gegeben.

---------

Gegen die Entscheidung der Jury bezüglich des Massenstarts am 1. Wettkampftag haben die Vereine Reinickendorfer MGC, MGC Ludwigshafen, MGC Olympia Kiel, 1. KC Homburg, TG Höchberg und TV Niederstetten Protest eingelegt.

Hierzu stellt die Jury fest, dass eine Protestmöglichkeit gemäß Ausschreibung und internationalen Spielregeln (Nr. 20 Abs. 1, S1) gegen (Ober-)Schiedsrichter und Schiedsgerichtsentscheidungen besteht. Eine Protestmöglichkeit gegen Jury-Entscheidungen sieht das Regelwerk nicht vor, sondern legt in Nr. 20 Abs. 3 der internationalen Spielregeln fest, dass eine Juryentscheidung endgültig ist.

Ungeachtet dessen hat die Jury den Protest zum Anlass genommen, ihre Entscheidung zu überdenken und die im Protest genannten Argumente zu werten. Im Ergebnis kommt die Jury jedoch zu der Überzeugung, an ihrer getroffenen Entscheidung festzuhalten.

„Eine Protestmöglichkeit gegen Jury-Entscheidungen sieht das Regelwerk nicht vor, sondern legt in Nr. 20 Abs. 3 der internationalen Spielregeln fest, dass eine Juryentscheidung endgültig ist.“ – so so… Ich halte beide Aussagen in diesem Satz für falsch: Endgültig ist eine Juryentscheidung nur, wenn sie unter 20 (1) und 20 (2) der Spielregeln fallen; für alles andere gibt es nach 19 (3) der Sportordnung eine Einspruchsmöglichkeit beim zuständigen Sportausschuß.

Das ist aber auch nebensächlich, denn die DM würde wohl kaum wiederholt werden. Der entscheidende Punkt ist, daß die Jury eine solche Entscheidung zur Änderung des Turnierablaufs treffen kann, „sieht das Regelwerk nicht vor“.
Mit Zitat antworten