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Alt 24.01.2007, 08:17
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Lenny Lenny ist offline
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Registriert seit: 05.12.2006
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Oho, da droht schon wieder die Todesstrafen-Diskussion. Ich lasse davon lieber erstmal die Finger.

Ansonsten sei ganz einfach mal angemerkt: Nach 25 Jahren kann mir niemand erzählen, dass die Hinterbliebenen außer einem subjektiven Empfinden noch irgendetwas davon haben, wenn das Begnadigungsgesuch abgelehnt wird. Wie schon oben einmal treffend gesagt, die Begnadigung würde keine Vergebung bedeuten.

Übrigens ist die Möglichkeit der Begnadigung nach Hälfte der verbüßten Strafe durchaus eine legitime Idee; gibt es doch der Justiz ein Werkzeug, den Strafverlauf und andere inzwischen sich entwickelnde Faktoren zu beurteilen.
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