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Zitat von Michael
Hallo zusammen,
so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?
Was sagt ihr dazu?
Mfg.
Michael
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Wir aktiven und passiven Mitglieder sind Sportler und brauchen keinen Test. So sehe ich das. Der neueste Beschluss bezieht sich m. E. auf das Publikum. Uns Sportlern wurde das Spielen doch schon vor längerer Zeit erlaubt, und zwar ohne Test.