Die Einschränkung zu Amateurwettkämpfen ergibt sich indirekt.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet.
Der Satz nimmt die Amateure aus.
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