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Alt 27.04.2015, 19:27
bärliner bärliner ist offline
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Die Verkürzung ist nichts anderes als ein Turnierabbruch. Es ist nämlich nicht vorgeschrieben, dass ein Abbruch nur unmittelbar erfolgen darf.
Ein Abbruch kann immer erfolgen, wenn "äußere Umstände" dies erfordern. Äußere Umstände sind in erster Linie schlechtes Wetter und Einbruch der Dunkelheit.
Wenn ein Schiedsgericht der Meinung ist, dass solche Umstände mit großer Sicherheit eintreten werden, kann der Abbruch auch vorher angekündigt werden. Dies wird vor allem bei Mannschaftswettbewerben praktiziert, damit sich alle darauf vorbereiten können und evtl. noch taktische Entscheidungen (z.B. Auswechslung) treffen können. Daher werden solche Verkürzungen oftmals auch vor Beginn der dann letzten Runde bekannt gegeben.
Das sind aber nur Erfahrungen aus der Praxis. Regeln gibt es dazu aus guten Gründen nicht, um den Schiedsgerichten ein Höchtmaß an Flexibilität zu ermöglichen.
Ob die konkrete Entscheidung in Göttingen sinnvoll, notwendig oder vorschnell war, können nur die Beteiligten vor Ort wirklich beurteilen. Und natürlich fällt die Beurteilung unterschiedlich aus, je nachdem ob zum Zeitpunkt der Verkürzung die Ausgangslage für das eigene Team eher besser oder schlechter war.
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