Mal ein paar Sachen geschrieben, so wie ich das mit meinem Sachverstand und meinem Schiedsrichterwissen der letzten 12 Jahre gelernt habe.
- zum Beispiel am Mittelhügel, sofern der Ball wieder nach ganz hinten gerollt ist, wieder vom altbekannten und eintrainierten Punkt abschlagen. Nein, der Ball muss ab jetzt abgelegt werden, und zwar meistens auf die rote Linie, die es ab sofort gibt. Was man mit denjenigen Bahnen macht, die am Abschlagsfeld eine geschlossene Bande aufweisen oder die in die Grasnarbe eingelassen sind, sodass der zurückkommende Ball an der Grasnarbe abprallt und wieder nach vorne rollt (jawohl, auch solche Eternitanlagen gibt es!), entzieht sich bisher der Kenntnis - eine verlässliche Aussage einer zuständigen Stelle dazu war bisher nicht zu bekommen. Sicher ist jedoch, dass die Ablegeregelung an einer Bahn nicht davon abhängen kann, ob sie mit oder ohne Bande am Abschlagsfeld ausgeführt ist. Stattdessen sollte Vorschrift werden, was meiner Meinung nach schon längst Vorschrift sein sollte: dass nämlich eine Bande hinter einem Abschlagsfeld nichts zu suchen hat und notfalls abgeflext gehört.
Richtig, das ist übrigens auch auf Filz so. Und da hab ich noch keinen Mittelhügel mit ner Bande am Abschlagfeld gesehen.
- einen Ball spielen, der bei 25 Grad nach 1 m Fall über 85 cm hoch springt. Da bin ich schon mal gespannt, wie man das an Spieltagen im März (in diesem Jahr z. B. der JLP in Trappenkamp) mit den zu erwartenden 5 bis 8 Grad und Schneeregen kontrollieren will.
War schon immer so. Zumindest habe ich das Ende der 80er, als ich angefangen habe.
- seinem Mitspieler Schatten geben, um beispielsweise das Flimmern der Schatten von Blättern, Ästen usw. auf der Bahn zu unterdrücken. Das widerspricht nämlich leider ab sofort der Regelung in 8.5: "Sofern möglich, haben sie [d. h. andere Personen] einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten" und steht obendrein in Konflikt mit der Regelung in 8.7: "Die Verwendung von ... Gegenständen als Zielhilfe ist strikt verboten, ebenso jede Art von Zielhilfe durch Betreuer oder andere Personen, sobald der Spieler Schlagstellung einnimmt." Ich habe das Gefühl, denjenigen, welche diese Regel "verbrochen" haben, war nicht klar, dass das im Sportwettkampf ausgesprochen beliebte und übliche "Schattenmachen" selbstverständlich unter den Passus "JEDE ART VON ZIELHILFE" fällt, da das "Schattenmachen" dem abschlagenden Spieler freilich BEIM ZIELEN HILFT! Sofern ein Untersagen dieser besonders sportlichen und fairen Verhaltensweise tatsächlich nicht gewollt war, ist dies wieder ein Beispiel für das Dilettieren beim Regelsetzen. Ich höre schon die Diskussionen auf einer bei 35 Grad ausgetragenen Meisterschaft, ob nun ein Schatten zur Kühlung oder als Zielhilfe (etwa bei den Filzabschlagsblechen) gegeben wurde. Da muss der Schiedsrichter dann aber ganz genau hinschauen, ob der gegebene Schatten auf dem Körper des Spielers oder auf der unter ihm liegenden Bahn platziert war. Da ist es wirklich ein Segen, dass die Regelreformer in der Eile offenbar versäumt haben, für das Geben von Zielhilfe eine Strafe zu definieren, sodass es dann womöglich bei einem bösen Blick des Schiedsrichters i. Vb. mit Zeigefingerwackeln bleibt.
In der Regel steht genau: "Wenn ein Spieler Schlagstellung einnimmt, müssen sich alle anderen Personen so weit von der Bahn und dem Spieler
entfernen, dass dieser nicht gestört werden kann. Sofern möglich, haben sie einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten." Dies bedeutet ja wohl eindeutig, das auf Wunsch des schlagenden Spielers sehr wohl Schatten verlangt werden darf. Mit der in Punkt 5 genannten Zielhilfe ist, wenn man sich den vorherigen Halbsatz mit den Balltaschen zu gemüte führt, klar sein, was gemeint ist: Die gutgemeinte Anspielkontrolle am Labby, bei der der Betreuer breitbeinig am Anspielbereich steht.
- seinem Mitspieler die Bahn gegen Wind abschirmen. Auch diese besonders sportliche und faire Verhaltensweise wurde jetzt durch die Regelsetzer verboten (Strafe: V + 2; Punkt 18.6f). Denn Windabschirmung ist ab sofort nur noch stationär zulässig (Punkt 8.16), und auf welchen Anlagen es solche stationären Windabschirmungshilfen nicht gibt (nach allem was man so läuten hört, sollen diese auch noch transparent sein, d. h. aus Plexiglas und damit entsprechend teuer und anfällig gegen "Erblinden"), nun, da gibt es dann eben keine Windabschirmung.
hm, das mit den durchsichtigen Windabschirmungen hab ich nirgends gefunden, bitte um Quellenangabe. Richtig erkannt hast Du, dass sich ein Mitspieler nicht mehr fair neben die Bahn legen darf. Stationäre Windabschirmungen sind Schirme. Diese dürfen, wenn man sich 8.16 richtig durchliest nicht verändert werden, sofern der Lauf des Balles nicht beendet ist. Da steht nichts von "dürfen nur Schiedsrichter" wie Du es anderweitig schon mal geschrieben hast.
Persönlich bin ich der Meinung, dass man sich bei Regelfragen zuerst mal mit den Landeslehrwarten in Verbindung bzw. auseinander setzen sollte, hier im Forum macht das doch nur einige, die sich wenig bis gar nicht mit Regeln auskennen, eher nervös.
Veranstaltungen, wie sie im HBSV stattfinden (die haben alle Schiedsrichter eingeladen, um über die neuen Regeln zu informieren) sollten in allen LV´s angeboten werden.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
|