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Alt 08.11.2007, 11:36
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allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
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Der Versender muß die Sache bei der Post anleiern und den Beleg haben.
Wenn er den Beleg nicht vorlegen kann, ist nix zu machen.
Hatte bisher einen einzigen, ähnlichen Fall als Versender.
Das hat zwar 8 Wochen gedauert mit 2 Anmahnungen dazwischen.
Dann hat die Post den Wert ersetzt.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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