Zitat:
Zitat von ellen suhrbier
Wie paßt diese Ansicht mit Deiner Haltung zur durchgeführten Ergebnisänderung aus dem Thema "V zwei Tage nach Turnierende" zusammen?
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Der Unterschied liegt darin, dass es einmal eine Entscheidung gibt (evtl. auch eine umstrittene), und beim anderen Mal eben keine Entscheidung gibt (weil keiner gemerkt hat, dass eine Entscheidung notwendig ist).
Der Fernsehbeweis als Auslöser eines Verfahrens (z.B. bei einer Tätlichkeit) wird im Fußball auch nur dann zugelassen und herangezogen, wenn es kein Entscheidung des Schiedsrichters gibt (weil er es nicht gesehen hat oder nicht sehen konnte). Hat er aber z.B. eine gelbe Karte verhängt, wird im Nachhinein keine rote daraus.