Nehmen wir mal an, der ausgeschlossene Spieler war schon zur Deutschen Meisterschaft qualifiziert und hat auf der dortigen Anlage bereits trainiert, also Kosten gehabt. Möglicherweise hat er sich im Hinblick auf diese Meisterschaft unbezahlten Urlaub genommen und Bälle gekauft, die für die dortige Anlage wichtig sind. Und jetzt nehmen wir mal, der Vereinsausschluß sei satzungsgemäß nicht vertretbar gewesen. Und dann reime Dir mal zusammen, was passieren könnte, wenn ein ambitionierter Spieler, möglicherweise noch mit der Option Nationalmannschaft im Hinterkopf, den ordentlichen Rechtsweg einschlägt. So was mags noch nie gegeben haben, aber irgendwann ist meist immer das erste Mal, oder?
Zitat:
Welchen Schaden hätte ein Spieler denn, wenn er nicht an einer DM o.ä. teilnehmen könnte?
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Materiellen und immateriellen, z.B. Nichtnominierung fürs Nationalteam, verpaßte WM-Chance, verpfuschte Saisonplanung unter Aufrechnung sämtlicher erbrachter zeitlicher Aufwendungen bis zum Ausschluß, ggfalls Rufschädigung, möglicherweise Tatbestand der Beleidigung ...