Zitat:
Zitat von opc
Es ist ja nicht so, dass mit dem Vereinsaussschluss die Spieler ihre Spielberechtigung für den Verein verlieren, es geht ja dann um die Spielberechtigung für den Rest der Saison, sollte ein ausgeschlossener Spieler zb. noch bei der DM oder EM teilnehmen wollen, könnte er Schadensersatzansprüche gegen den Verein stellen.
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Code:
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.
Welchen Schaden hätte ein Spieler denn, wenn er nicht an einer DM o.ä. teilnehmen könnte?
mico