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Alt 23.10.2025, 09:00
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Der Staffelsieger will nicht aufsteigen, daher ist man davon ausgegangen als Nachrücker aufsteigen zu können.
Dies ist aber in der Übergangssaison der Ligenumstrukturierung nicht vorgesehen.
Jedes Jahr gab es das nur dieses Jahr nicht, obwohl es keine Unterscheid machen würde.

Zudem steht folgender Satz in den Übergangsregeln: "Steht aus
den Staffeln der 2. Bundesliga/des Landesverbandsspielbetrieb (Damen) kein Verein zum
Aufstieg bereit, kann der Absteiger in der 1. Bundesliga verbleiben."

Diese Formulierung ist unglücklich gewählt und sollte eher heißen "stehen die Staffelsiger aus der 2. Bundesliga/der Landesverbände (Damen Spielbetrieb) nicht zum Aufstieg bereit, kann der Absteiger aus der 1. Bundesliga verbleiben".

Da mit Künzell jedoch ein Verein aus der 2. Bundesliga zum Aufsteig bereit steht und auch für die 1. Liga gemeldet hat, sollte Künzell nach dem obigen Satz aufsteigen können/dürfen.

Ja, großes Mimimi aber wieso nicht versuchen wenn es Interpretationsspielraum gibt.

Für den BGV Bergisch Land würde das gleiche gelten. Sie stehen als Verein für den Aufstieg bereit aber dürfen nicht. Stattdessen wird die 2. Liga Nord jetzt nicht in voller Stärke bespielt.
Der BGV kommt jedoch aus der Situation "nur" dritter geworden zu sein. Dafür gab es noch nie eine Möglichkeit zum Nachrücken.

Geändert von Flip (23.10.2025 um 09:05 Uhr).
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