Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 08.06.2007, 17:44
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Vereinsausschluss bzw Kündigung

Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit zweidrittel Stimmenmehrheit. Vor dem Beschluss ist dem Mitglied unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Auf Wunsch erhalten ausgeschlossene Mitglieder die Gelegenheit, auf der dem Vereinsausschluss folgenden Mitgliederversammlung Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung abschließend.


Dies ist die Standardformulierung in den meisten Vereinssatzungen.

Wenn Mitglieder ausgeschlossen werden sollen und dies rechtswirksam werden soll, muss sich der Vorstand auch an die Vorgaben in der Satzung halten.

Es ist ja nicht so, dass mit dem Vereinsaussschluss die Spieler ihre Spielberechtigung für den Verein verlieren, es geht ja dann um die Spielberechtigung für den Rest der Saison, sollte ein ausgeschlossener Spieler zb. noch bei der DM oder EM teilnehmen wollen, könnte er Schadensersatzansprüche gegen den Verein stellen.

Ein Vereinsausschluss sollte daher von Vereinseite immer eine gut überlegte Sache und der letzte Schritt sein.

Ich persönlich war ja auch einmal 1. Vorsitzender eines Vereines und ich muss sagen so ein Vereinsauschluss ist wirklich nicht einfach.
Mit Zitat antworten