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Alt 16.05.2021, 12:27
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat von gomi Beitrag anzeigen
Und dann gibt es auch noch Städte und Landkreise, die sich auf § 28b (1) 3. (Öffnung von Freizeiteinrichtungen) berufen und daher den Betrieb von Minigolfanlagen weiterhin generell (auch für Spieler mit gültigem Schnelltest) untersagen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.
Ich denke, inzwischen blickt niemand mehr durch und jeder macht was er will. Je mehr Regelungen es gibt, desto schlimmer wird es.
Das schlimme ist dass jeder Hinz & Kunz alles auslegen kann wie er will. Warum Minigolfplätze geschlossen sein müssen erschließt sich mit nicht, während FRasengolfplätze offen geblieben sind.

Wenn man einen Test machen muß um spielen zu können (auch Turniere wie es vlt in Schriesheim bei der DM passieren könnte) dann bin ich raus. Ich habe bnisher noch nie einen Test gemacht und werde das in Zukunft auch nicht machen. Letztlich muß jeder für sich entscheiden (im Freien) ob er es für wein Risiko hält oder nicht. Letztes Jahr haben wir max. 5 Personen in einer Spielgruppe an einer Bahn zugelassen und eine Bahn Abstand, was soll da passieren. Hat gut funktioniert.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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