Mein Kommentar zu "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen" bezog sich nicht auf die aktuelle Pandemielage. Wate hat ja geschrieben, wenn es im Herbst wieder möglich ist zu spielen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen.
Ich habe das Schreiben vom DMV gerade nicht zur Hand.
Ich meine mich aber an 250 EUR Strafe für den Verein und Spielsperre für die Teilnehmer zu erinnern.
Der Zweite Absatz meines Kommentares, mit dem Getränk ausspielen, ist als ironischer Kommentar zur Genehmigungspflicht zu verstehen.
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