In der Erklärung des DMV vom 20.04.2020 zur Absage aller Deutschen Meisterschaften (
https://minigolfsport.de/news.php?su...2&details=1105) gibt es für mich eine stichhaltige Begründung: Die Planungssicherheit der Ausrichter.
Wenn ein Ausrichter jetzt, zu dieser Zeit, entscheiden muß, ob eine Meisterschaft durchgeführt werden kann, so ist es offensichtlich, daß die Antwort eine Absage ist – alleine schon deswegen, weil sowohl der Sportbetrieb auf der Anlage als auch Übernachtungen durch bestehende Verordnungen (von denen man nicht weiß, bis wann sie „verlängert“ werden) untersagt sind.*
Nun ist es aber so, daß ich zumindest für eine DM gehört habe, daß die Initiative zur Absage nicht vom Ausrichter, sondern vom DMV ausgegangen sein soll… Außerdem ist der Vorlauf für die einzelnen (insgesamt sechs) DM sehr unterschiedlich: Von heute gerechnet zwei Monate (DSM) bis vier Monate (DM der Systeme).
Deswegen ist ein Kritikpunkt die pauschale Absage aller Meisterschaften; eine individuelle Entscheidung je nach örtlichen Gegebenheiten wäre besser gewesen. Zumal sich die Epidemie (in Deutschland) nach den verfügbaren Zahlen so entwickelt, daß bereits Mitte Mai eine ganz andere Lage vorhanden sein kann – und damit meine ich nicht eine „zweite Welle“, sondern ein Auslaufen der Kurve…*
Die ganzen anderen aufgezählten Gründe (Durchführung der Eröffnungs- und Abschlußabende, Platzsiegerehrungen, Aufnehmen der Namen aller Besucher, Einlaßbestimmungen, Hygieneeinhaltung in den sanitären Einrichtungen, „ohne große Vorbereitung müssten sich alle Teilnehmer*innen ad hoc umstellen“, ausländische Mannschaftsspieler) halte ich für nicht überzeugend: Zum einen bedeutet es, die Meisterschaften gar nicht anstatt eingeschränkt auszutragen (was mit „nicht die Bilder, die wir sehen wollen“ weggewischt wird), zum anderen sind einige dieser Punkte nun doch in dem gerade erschienenen Papier „Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in den Spiel-, Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Minigolfsport“ enthalten (
https://www.minigolfsport.de/pdf/New...anken_dosb.pdf).
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(Natürlich gibt es an diesen Stellen immer noch die Unterscheidung zwischen tatsächlicher Gefahrenlage und Verordnungen… aber hier ist es für den Verband – wie auch für die LV und Vereine – schwierig, den Rechtsweg zu gehen, um die Angemessenheit klären zu lassen. Schließlich beißen sie damit die Hand, die sie füttert.)