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Zitat von tg
Die Höhe der üblichen Trainingsgebühr auf einer Anlage ist nicht so wichtig, da sie in den wahrscheinlich meisten praktischen Fällen gar nicht bezahlt werden muß (siehe #64). 
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Laut Sportordnung sollte das tatsächlich so sein. Das ist jedoch vollkommen an der Realität vorbei. Dort steht auch, das die Anlage am Vortag des Turniers für das Publikum gesperrt sein sollte. Aber selbst die Generalausschreibung für den überregionalen Spielverkehr schreibt das nur verbindlich für die 1. BL vor. Welche Trainingsgebühren genommen werden dürfen ist auch dort nicht geregelt.
Auch vor DM`s ist das nicht geregelt, mit Ausnahme an den offiziellen Trainingstagen. Da ist die Trainingsgebühr im Startgeld enthalten. Davor bestimmt jeder Platzbesitzer selbst, welche Trainingsgebühr genommen wird.
In allen anderen Ausschreibungen die ich bisher gelesen habe, war dieser Punkt nie geregelt. Eine Trainingsgebühr zu entrichten, war mir bisher immer selbstverständlich. Sollte mir diese einmal zu hoch erscheinen, steht es mir ja frei, diesen Platz nicht mehr zu besuchen.