Zitat:
Zitat von Brandi
Hallo Frank,
gibt es neue Erkentnisse?
|
Hallo Brandi,
sorry, hat doch etwas länger gedauert. Die "Zwei Klick Lösung", oder das "Verstecken im Imressum" reicht bei der Datenschutzerklärung doch nicht aus:
Die Pflicht, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite einzubinden, ergibt sich aus
§ 13 TMG. Danach muss der Seitenbetreiber den Nutzer zu
Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR unterrichten.
Da die Unterrichtung zu Beginn des Nutzungsvorgang auf Webseiten etwas schwierig ist, ist die gleichzeitige Unterrichtung bei Erhebung grundsätzlich ausreichend. Da die Information außerdem jederzeit abrufbar sein muss, bietet es sich an, die Datenschutzerklärung wie das Impressum mit einem eigenen Link als feste Seite zu implementieren.
Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de