Zitat:
Zitat von Merlin
2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
Gruß
Ralf
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Versteigerung (z.B. ebay ) ist was anderes, aber gewerbliche Verkäufer bieten m.u. auch gebrauchte Waren direkt über Web-Seiten etc an, dann ist es wieder was anderes
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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