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Alt 09.10.2014, 22:54
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
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Jetzt schreibe ich es zum dritten mal: Von all dem steht nichts in der Ausschreibung und die alleine ist maßgeblich.

Daß nicht festgeschriebene Absichten nichts bringen, zeigen ja sehr deutlich die bereits jetzt bestehenden Differenzen in der Erinnerung über die Intentionen zwischen dem DMV-Sportwart und einem Workshop-Teilnehmer.

Wenn also die Ligeneinteilung nach bestimmten Kriterien erfolgen soll -- die Diskussion hier und der eingelegte Protest belegen, daß dieser Wunsch besteht --, müssen diese in die Ausschreibung. Ansonsten kann der DMV-Sportwart die Aufteilung immer und völlig zu recht beliebig vornehmen (und ein anderer Sportwart nach seinen Vorstellungen). "Reglementierungswut und Aufblähung des Regelwerks" mag ein Einwand sein; Straffungen können an (vielen) anderen Stellen erfolgen, hier halte ich eine Erweiterung für sinnvoll.

Auch wenn ich mich damit abgefunden habe, das bärliner auf meine Beiträge nicht mehr antwortet, finde ich es doch befremdlich, daß er die Aussage "es heißt eine Gleichberechtigte Einteilung für alle" als zutreffend bezeichnet und das so stehen läßt. Jeder kann sich aber mithilfe der zugänglichen Unterlagen leicht vom Gegenteil überzeugen.
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