Thema: Neues ab 2015
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #152  
Alt 24.04.2014, 12:54
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
Standard

Ab der Saison 2015 wird es die 2010/2011 eingeführten Spielgemeinschaften für Damenmannschaften nur noch in der 1. Bundesliga geben (können).

Also werden alle Spielgemeinschaften, die sich für die (neuen) 2. und 3. Bundesligen direkt qualifizieren, aufgelöst werden müssen und den Startplatz erhält der Verein, der nach der geschlossenen Vereinbarung Rechtsnachfolger ist.

Aber wie wird es gehandhabt, wenn sich eine Spielgemeinschaft nicht direkt, sondern zu einem Aufstiegsspiel der 2. oder 3. Bundesliga qualifiziert?
  • Kann sie dort als Spielgemeinschaft mit einer (gemischten) Mannschaft (5/6+1+1) teilnehmen? Wohl nicht, denn Spielgemeinschaften sind nur für Damen-Mannschaften vorgesehen.
  • Wird die Spielgemeinschaft aufgelöst und kann der Rechtsnachfolger am Aufstiegsspiel teilnehmen? Das ist fraglich, denn nach der Generalausschreibung kann "die Auflösung einer Spielgemeinschaft [...] nur zum Ende eines Spieljahres erfolgen".

Gibt es dazu eine noch nicht veröffentlichte Übergangsregelung?

Geändert von tg (24.04.2014 um 13:01 Uhr).
Mit Zitat antworten