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Alt 12.03.2014, 15:44
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cebolon cebolon ist offline
Revoluzzer
 
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Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig, Du zahlst zwar sofort eine Zinsabschlagssteuer von 25%, die Dir bei einer Zinsauszahlung meist sofort einbehalten wird. Liegt Dein persönlicher Steuersatz jedoch übr diesen 25% zahlst Du nach, gibst Du die Erträge dann bei Deiner Steuererklärung nicht an hinterziehst Du Steuern. Liegst Du unter dem 25% Steuersatz und gibst die Erträge nicht an, ist es deine eigene Blödheit, weil dann kriegste davon auch nix zurück
Diese Diskussion hatten wir schon mal, leider ohne Lerneffekt => siehe 3. Absatz

Sinn dieser Abschlagssteuer war/ist, die Erträge an der Quelle zu erfassen, dass sie nicht mehr in der Erklärung angegeben werden müssen, unabhängig vom persönlichen Steuersatz

Geändert von cebolon (12.03.2014 um 16:13 Uhr).
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