Zitat:
Zitat von head202
Du hast bedingt recht. Aber für die betroffenen ist es natürlich schwierig objektiv zu bleiben. Hinzu kommt, das Walter anscheinend nicht erkennt, das der DMV Spw. nicht anders handeln konnte.
Was aber schon hier hin gehört, ist die Tatsache, wie ein LV mit einem Urteil des DMV-RA umgeht. Hier wird einfach unsere Rechtsordnung ausgehebelt und dies wahrscheinlich ohne Konsequenzen für die Zukunft. Ich glaube nämlich nicht, das weder der Betroffene noch sein Verein die Sache weiterverfolgen.
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Das sehe ich nicht so.
Die Turnierleitung erfolgt durch den DMV-Sportwart, der die Aufgaben ganz oder teiweise delegieren kann.
Die Jury besteht aus dem Turnierleiter als Vorsitzender, (Günter Schwarz) dem amtierenden Oberschiedsrichter, sowie je einem Vertreter der teilnehmenden Landesverbände.
Er hat zu dieser Jurysitzung als Anlagen: Das Rechtsurteil vom DMV-Rechtsausschuss erhalten, mit der Gültigen Vergabe vom 30.05.2013 um (00:23Uhr).
Die Ungültige Vergabe von 08:32Uhr und das Schreiben von WBV-Vize-Sportwart Paul Wetzel vom 29.07.2013.
Dieses hätte Günter als Juryleiter in der Sitzung vortragen müssen, damit die einzelen Verbandsmitglieder sich einen Einblick verschaffen können, worum es hier eigenlich geht.
Dieses hat er aber geschickt verschwiegen/abgewürgt, mit der Bemerkung : Zitat: Entscheidung der Jury am 13.08.: Der Protest des BGC Ditzingen bezüglich der Nominierung durch den WBV wird zurückgewiesen, da es sich um eine LV-interne Entscheidung handelt, für die keine Zuständigkeit der Jury gegeben ist.
An wen soll sich ein Verein/Spieler noch wenden oder was soll er noch tun, wenn nicht einmal eine Entscheidungdes obersten Gremiums im DMV einem zum Recht verhilft ???
Walter Klauke