Das muss in der Satzung des Verbandes stehen. Da ich die Satzung aus HH nicht kenne, kann ich dir keine nähere Auskunft geben.
Da einfach nachschauen, oder doch beim Verband nachfragen.
Als Beispiel beim BVBB: 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres inkl. Nachweis des Mitgliederbeschlusses des Vereins.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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