Zitat:
Zitat von cebolon
Ich will hier weiß Gott nicht den Buchführungslehrer mimen - nur so viel:
Sofern Buchführungspflicht besteht, wovon bei einem Bundesligaverein auszugehen ist, ist der Aufwand bei Bildung der Schuld entstanden, was zu Lasten des Gewinns ging.
Diese Schuld wird bis zur Begleichung in der Bilanz fortgeführt . Bei Bezahlung mindert sich ein Bankkonto- oder der Barbestand aber nicht der Gewinn.
Grundsätzlich muss bei solchen Meldungen sehr vorsichtig in der Beurteilung sein, da hier auch bei den Zeitungskritzlern viel Halbwissen mit Realitäten vermischt wird.
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genau so ist es. Das lernt man schon in der kaufmännischen Berufsschule im 2.Jahr
