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Alt 26.06.2012, 14:26
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Lenny Lenny ist offline
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Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Man sieht immer wieder, dass es gerade bei solchen Regenturnieren in Verbindung mit engen Spielständen zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.
Hier sind aber die Regel- und Ausschreibungsmacher gefragt. Die einzige Liga, in der ein Spieltagsende vorgegeben ist, ist die erste Bundesliga mit dem spätesten Turnierende von 18 Uhr.
Klare Zeitvorgaben, wann ein Spieltag zu enden hat, sind gefragt, auch, wie lange bei morgentlichem Dauerregen und keinem Start auf einen Abbruch zu warten wäre.
Dann wäre allen Beteiligten - auch den Schiedsrichtern - wohler!

Aber da hilft auch nicht der Ruf nach einem neutralen Schiedsgericht, denn deren Entscheidungen nimmt der eine so auf und der andere anders.
Die Entscheidungsgrundlagen für oder gegen einen Spielabbruch sind doch extrem vielfältig:
-ist ein Ende des Regens in Sicht (ist ein vernünftiger Wetterbericht überhaupt verfügbar?)
-gibt es ausreichend Unterstellmöglichkeiten (Stichwort: Ist die Gesundheit der Spieler gewährleistet)?
-wie weit sind die Anfahrtswege der Spieler?

Oder anders gesagt:
-Habe ich Spieler mit weiten Anreisen, versuche ich eher noch länger zu warten, um eine Neuansetzung zu verhindern, muss aber rechtzeitig ein Limit setzen, um den Spielern die Heimreise noch zu ermöglichen
-Stehen die Spieler die ganze Zeit buchstäblich im Regen, muss ich mir wirklich überlegen, wie lange ich warte

Fazit: Es gibt keine einfache Regel, die man den Schiedsrichter(n) dafür mitgeben kann, weil ein drohender Abbruch des Spieltages XYZ anders zu beurteilen ist, als der eines Spieltages ZYX. Sowas nennt man auch Ermessensspielraum des Schiedsgerichts.
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