Wenn eine Mannschaft sportlich nicht abgestiegen wäre, kann sie durch einen offiziell erklärten Mannschaftsrückzug den Weg in die untere Liga antreten. Das ist alles abschließend unter dem Punkt Abstieg bzw. Mannschaftsrückzug in der Generalausschreibung geregelt.
Die Generalausschreibung gilt aber grundsätzlich nur für den überregionalen Ligenbetrieb. Unterhalb der Regionalliga sind die Landesverbände zuständig. D.h. wohin eine aus der RL abgestiegene oder zurückgezogene Mannschaft absteigt, muss in den LV-Regeln festgelegt werden. Da gibt es aufgrund der verschiedenen Spielsystemen in den LV diverse Varianten.
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