Ja weiter so
Ich will Äktschen sehen !!
aber mal zum Thema:
Rechtsgrundlagen
Grundsätzlich gilt nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgendes: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 BDSG). Sie müssen daher grundsätzlich der Weitergabe Ihrer Adresse zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung ist die Weitergabe nicht zulässig, sofern nicht das Gesetz die Weitergabe ohne Zustimmung erlaubt. Gem. § 28 Abs. 3 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten - und damit auch Ihrer Adresse - zulässig, wenn die Weitergabe der Daten für Zwecke der Werbung erfolgt und wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt.
Und Minigolfwerbemails gehen ja nunmal alle an Angehörige einer Personerngruppe (nämich Spieler), Bezüglich der Mails ohne BCC Verteiler, konnte ich leider keine eindeutigen Rechtsgrundlagen finden, da es sich jedoch nur um Mailadressen und keine weiteren personenbezogen Daten handelt und zudem viele Mailadressen keinen Rückschluß auf die Person gestatten, dürfte es keine rechtliche Grundlage geben , die das
nicht erlaubt. Aber auch da gibts unter Juristen unterschiedliche Meinungen und Urteile zu Spezialfällen die icht unbedingt auf unseren Fall übertragbar ist.
Nicht erlaubt ist auf jeden FAll der Handel mit so gewonnen Mail-Listen. Und wer per MAil dem Absender mitteilt, daß er aus dem Verteiler herausgenommen werden will, der muß auch dort verschwinden. Daran sollten sich alle Mailer halten, sonst kann es wirklich juristenschen Ärger geben.
So und jetzt haltet mal die Bälle flach, es geht nur um Minigolf!! Unser Sport war eigentlich mal eine friedliche Interessengemeinschaft , aber mittlerweile zicken viele wegen irgendwelcher Lapalien andere Sportkollegen permanent an, das tut der öffentlchen Darstellung des Minigolfsportes nach außen sicher auch nicht gut