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Alt 23.11.2011, 14:36
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
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Zitat von opc Beitrag anzeigen
Pinky,

Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .

Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .


Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .

Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !
Du kannst das auch gerne klären lassen, wenn ich sehe als Schiedrichter , daß Du getrunken hast ist das kein Zweifelsfall der wo die Aussage gegen Aussage Regel anwendbar ist, ich hab ja auch geschrieben, daß Du immer gerne das regelwerk zitierst und mehr nicht.

Und Du hast Dir schon wieder widersprochen. mit Deinem Ausage gegen Aussage Zitat, wenn im regelwerk steht daß der Schiri befugt ist bei sichtbarem Alkoholgenuß die Leute zu sperren ist daß doch Deiner Meinung nach OK, der DMV kann j alles bestimmen wie er will --- Deine Aussage.

Aber wir kommen hier nicht weiter, irgendwer sollte mal dieses Thema schließen es führt zu nix
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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