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Alt 21.11.2011, 17:10
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opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
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pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich
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Geändert von opc (21.11.2011 um 17:41 Uhr).
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