Zitat:
Zitat von opc
erstens alkohol ist nicht in der dopingliste erfasst.
zweitens darfst du nach dem geltenden regelwerk den alkohol nicht trinken und auch nicht bei dir haben ;-)
aber ich stelle immer wieder fest, dass du nicht so ganz regelfest bist.
du meinst ich könnte ( mit dürfen hat das aber nichts zu tun ) alkohol trinken , dürfte mich nur nicht erwischen lassen;-) und wenn ja muss ich halt sagen , das ist apfelschorle ;-)
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Das ist nicht ganz richtig, Alkohol steht sowohl bei der NADA, wie auch bei der WADA für bestimmte Sportarten auf der Verbotsliste (im Wettkampf wohlgemerkt) und fällt somit schon unter Doping, aber eben nicht außerhalb der der Wettkämpfe.
Du mußt nicht sagen, daß es Apfelschorle ist, da ließe sich leicht das Gegenteil beweisen, aber wenn Du den Alk außerhalb der Anlage irgendwo am Kofferraum hinter einem Busch oder sonstwo trinkst und Dich niemand dabei sieht wird Dir auch nix passieren. Da niemand den Beweis erbringen kann und ein Schiedsrichter nicht befugt ist eine Blutprobe zu nehmen. Selbst bei leuten die sichtbar alkoholisiert über die Anlage torkeln, habe ich es noch nie erlebt, daß diejenigen disqualifiziert worden sind. Da frage ich Dich warum: ganz einfach es gibt keine Handhabe !!! Der Verdacht reicht nicht, der Beweis ist nicht zu erbringen