hier noch mal die regel
17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
(2) Weitere Einzelheiten sind in der WMF-Anti-Doping-Ordnung und den Vorschriften der “World Anti Doping Agency”
(WADA-Code) festgelegt, die für alle nationalen und internationalen Turniere Gültigkeit haben.
Zu S 1 (Internationale Spielregeln)
Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage, der ausschließ-
lich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist. Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar
abzugrenzen. Ist die gesamte Ablage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Re-
geln.
Feststellung des Sportausschusses, 10/2007
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